Unser Leistungsangebot für Sie im Überblick:
Vermögens- und Unternehmensnachfolgeplanung
Die Nachfolgeplanung und -beratung ist aufgrund ihrer komplexen Sachverhalte und des Zusammenspiels unterschiedlicher Rechtsgebiete eine Königsdisziplin in der Steuerberatung. Neben den steuerlichen Aspekten der Übertragung von Vermögen und/oder Einkünften werden auch eine Vielzahl anderer Bereiche, insbesondere aber die rechtlichen / erbrechtlichen Themenfelder berührt. Darüber hinaus spielen im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge die Unternehmensbewertung, Unternehmensumstrukturierung und der Unternehmenskauf eine zentrale Rolle.
Herr Dr. Ruso als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht ist in diesem Beratungsfeld seit mehr als 20 Jahren sehr erfolgreich tätig und verfügt über eine hervorragende Expertise und einen langjährigen Erfahrungsschatz. Sofern eine Unterstützung durch weitere Fachkundige (z.B. vereidigte Immobilien-Sachverständige, Notare etc.) notwendig erscheint, werden diese selbstverständlich nach vorheriger Absprache mit Ihnen eingebunden.
Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
Jedes Jahr wird in Deutschland Vermögen im zweistelligen Milliardenbereich vererbt und verschenkt. In einer Vielzahl an Fällen erfolgt dies nicht steuerfrei. Vor allem Immobilienvermögen sind in den deutschen Ballungsräumen einem starken Wertzuwachs ausgesetzt und viele Eigenheimbesitzer sind sich gar nicht bewusst, welches Vermögen sie im Laufe der Jahre angehäuft haben.
Wir empfehlen daher: sprechen Sie frühzeitig das sensible Thema „Übertragung Ihres Vermögens auf die nächste(n) Generation(en) im Familienkreis an. Zu Lebzeiten kann man durch geschickte Gestaltungen Steuern sparen! Wir helfen Ihnen gerne mit unserem langjährigen Fachwissen:
- Steueroptimierte Immobilieninvestitionen (Gründung von vermögensverwaltenden Personengesellschaften oder vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften, von Holdinggesellschaften oder bewusste Einbringung von Vermögen in eine gewerbliche Personengesellschaft; Nießbrauchgestaltungen)
- Bewertung von Unternehmen und Immobilien nach dem Bewertungsgesetz; falls notwendig und sinnvoll ziehen wir nach vorheriger Absprache mit Ihnen einen vereidigten und zertifizierten Sachverständigen hinzu
- Erstellung von Schenkungsteuererklärungen und Erbschaftsteuererklärungen
- Gestaltung von steueroptimierten Erbverträgen und Testamenten durch Rechtsanwälte der mit uns kooperierenden lfr Wirtschaftsanwälte
Immobiliensteuerrecht
Immobilien stellen in der heutigen Zeit und vor allem in den deutschen Metropolen eine besonders wichtige Anlageform dar. Wir beraten und begleiten Sie und Ihr Unternehmen bei Immobilieninvestitionen in allen steuerlichen Belangen:
- Steueroptimierte Vermögensübertragungen auf nachfolgende Generationen oder den Lebenspartner („Güterstandschaukel“)
- Wahl der für Sie optimierten Investitionsstruktur sowohl im Betriebsvermögen (z.B. „Holding“-Modell) als auch im Privatvermögen (z.B. „vermögensverwaltende“ Personengesellschaften)
- Steuergestaltungen zur Reduzierung der Grunderwerbsteuer, Erb- und Schenkungsteuer
- Steuerliche Beratung im Zusammenhang mit „gewerblichem Grundstückshandel“, erweiterter Gewerbesteuerkürzung von Grundstücksunternehmen und Spekulationsgeschäften
- Immobilienwertermittlung
- Steuerstundung durch Nutzung steuerlicher Rücklagenbildung (§ 6b EStG und Rücklage für Ersatzbeschaffung)
Bei der Bewertung von Immobilienvermögen über die reinen steuerlichen Wertermittlungsmethoden hinausgehend, arbeiten wir eng mit zertifizierten und vereidigten Sachverständigen zusammen.
Unternehmens­steuerrecht
Das Unternehmenssteuerrecht ist der klassische Kernbereich einer Steuerkanzlei. Auf der einen Seite sind jährlich wiederkehrend Steuerdeklarationen (Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärungen, Körperschaftsteuererklärungen und Gewerbesteuererklärungen) anzufertigen und bei den Finanzämtern einzureichen, wobei diese unterschiedliche Ausprägungen für natürliche Personen, juristische Personen des Privatrechts und öffentlichen Rechts (z.B. Kommunalunternehmen) sowie Personengesellschaften haben. Gerade im Bereich der Personengesellschaften sind fundierte Kenntnisse über vermögensverwaltende, gewerblich geprägte und gewerblich tätige Personengesellschaften und darüber hinaus bei der Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen notwendig. Für Kapitalgesellschaften sind die wichtigen Normen zur verdeckten Gewinnausschüttung, zum steuerlichen Einlagenkonto, zu Steuerbefreiungen und zum Verlustabzug nur ein Teil der Problemfelder, die zu nennen sind.
Auf der anderen Seite unterliegen Unternehmen einem ständigen Wandel. Änderungen der Rahmenbedingungen können eine Anpassung der Unternehmensstruktur notwendig machen. Diese Umstrukturierungen von Unternehmen, deren Grundlage im Umwandlungsrecht und Umwandlungssteuerrecht verhaftet ist, sind zivil- und steuerrechtlich sehr komplexe Sachverhalte. Wir verfügen über die notwendige Expertise und unterstützen Sie gerne bei notwendigen Umstrukturierungen.
Internationale Steuerberatung
Das internationale Steuerrecht hat in den letzten Jahren durch die fortschreitende Globalisierung für international agierende Unternehmen und natürliche Personen weiter an Komplexität gewonnen.
Nicht nur die Vorschriften des innerstaatlichen Rechts sind zu beachten, sondern darüber hinaus auch die Normen und Vorschriften des zwischenstaatlichen (Doppelbesteuerungsabkommen) und des supranationalen Rechts (Europäische Rechtsprechung). Und das immer auch im Hinblick auf die Vermeidung oder Reduzierung einer doppelten Steuerbelastung für die beteiligten Personen.
Einer gut durchdachten und im Vorfeld strategischen Steuerplanung kommt dabei die entscheidende Rolle zu, insbesondere im Hinblick auf:
- die Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht durch einen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt, - die Problematik der Wegzugsbesteuerung,
- Mitarbeiterentsendungen,
- Die Begründung einer Betriebstätte oder einer Tochtergesellschaft.
Gerne kommunizieren wir mit Ihnen auch in englischer Sprache.
Insolvenzsteuerrecht
Insolvenzrecht und Steuerrecht bedingen sich wechselseitig. Das Verhältnis der Insolvenzordnung zum Steuerrecht ist dabei Gegenstand einer Vielzahl von kontroversen aktuellen Entscheidungen des BGH und des BFH, da systematische Regelungen zum Insolvenzsteuerrecht bislang weder in der Insolvenzordnung noch im Steuerrecht existieren.
Wir unterstützen vor allem Insolvenzverwalter bei Fragestellungen zu ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Sachverhalten sowie im Bereich der handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegung:
- Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen, von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen und Steuererklärungen vor der Insolvenz, im vorläufigen Verfahren und im Regelinsolvenzverfahren
- Erstellung von steuerlichen Gutachten, insbesondere bei umsatzsteuerrechtlichen Problemfällen (z.B. Organschaft, „Dreifachumsatz“, Abgrenzung Insolvenzforderungen zu Masseverbindlichkeiten)
- Unterstützung der Insolvenzverwalter gegenüber Finanzbehörden