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Unser Leistungs­angebot für Sie im Überblick:

Vermögens- und Unternehmens­nach­folgeplanung

Die Nachfolgeplanung und -beratung ist aufgrund ihrer komplexen Sachverhalte und des Zusammenspiels unterschiedlicher Rechtsgebiete eine Königsdisziplin in der Steuerberatung. Neben den steuerlichen Aspekten der Übertragung von Vermögen und/oder Einkünften werden auch eine Vielzahl anderer Bereiche, insbesondere aber die rechtlichen / erbrechtlichen Themenfelder berührt. Darüber hinaus spielen im Zusammenhang mit der Unternehmens­nachfolge die Unternehmens­bewertung, Unternehmens­umstrukturierung und der Unter­nehmenskauf eine zentrale Rolle.

Herr Dr. Ruso als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht ist in diesem Beratungsfeld seit mehr als 20 Jahren sehr erfolgreich tätig und verfügt über eine hervorragende Expertise und einen langjährigen Erfahrungsschatz. Sofern eine Unterstützung durch weitere Fachkundige (z.B. vereidigte Immobilien-Sachverständige, Notare etc.) notwendig erscheint, werden diese selbstverständlich nach vorheriger Absprache mit Ihnen eingebunden.

Icon zu Erbschaft- und Schenkung­steuer­

Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuer­erklärungen

Jedes Jahr wird in Deutschland Vermögen im zweistelligen Milliarden­bereich vererbt und verschenkt. In einer Vielzahl an Fällen erfolgt dies nicht steuerfrei. Vor allem Immobilien­vermögen sind in den deutschen Ballungsräumen einem starken Wertzuwachs ausgesetzt und viele Eigen­heim­besitzer sind sich gar nicht bewusst, welches Vermögen sie im Laufe der Jahre angehäuft haben.

Wir empfehlen daher: sprechen Sie frühzeitig das sensible Thema „Übertragung Ihres Vermögens auf die nächste(n) Generation(en) im Familienkreis an. Zu Lebzeiten kann man durch geschickte Gestaltungen Steuern sparen! Wir helfen Ihnen gerne mit unserem langjährigen Fachwissen:

Icon zu Immobiliensteuer

Immobilien­steuer­recht

Immobilien stellen in der heutigen Zeit und vor allem in den deutschen Metropolen eine besonders wichtige Anlageform dar. Wir beraten und begleiten Sie und Ihr Unternehmen bei Immobilieninvestitionen in allen steuerlichen Belangen:

Bei der Bewertung von Immobilienvermögen über die reinen steuerlichen Wertermittlungsmethoden hinausgehend, arbeiten wir eng mit zertifizierten und vereidigten Sachverständigen zusammen.

Icon zu Unternehmenssteuerrecht

Unternehmens­steuerrecht

Das Unternehmenssteuerrecht ist der klassische Kernbereich einer Steuerkanzlei. Auf der einen Seite sind jährlich wiederkehrend Steuerdeklarationen (Einkommen­steuer­erklärung, Umsatz­steuer­erklärungen, Körperschaft­steuer­erklärungen und Gewerbe­steuer­erklärungen) anzufertigen und bei den Finanzämtern einzureichen, wobei diese unterschiedliche Ausprägungen für natürliche Personen, juristische Personen des Privatrechts und öffentlichen Rechts (z.B. Kommunalunternehmen) sowie Personengesellschaften haben. Gerade im Bereich der Personen­gesellschaften sind fundierte Kenntnisse über vermögensverwaltende, gewerblich geprägte und gewerblich tätige Personen­gesellschaften und darüber hinaus bei der Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen notwendig. Für Kapital­gesellschaften sind die wichtigen Normen zur verdeckten Gewinnausschüttung, zum steuerlichen Einlagenkonto, zu Steuerbefreiungen und zum Verlustabzug nur ein Teil der Problemfelder, die zu nennen sind. 

Auf der anderen Seite unterliegen Unternehmen einem ständigen Wandel. Änderungen der Rahmen­bedingungen können eine Anpassung der Unternehmens­struktur notwendig machen. Diese Umstrukturierungen von Unternehmen, deren Grundlage im Umwandlungs­recht und Umwandlungs­steuerrecht verhaftet ist, sind zivil- und steuerrechtlich sehr komplexe Sachverhalte. Wir verfügen über die notwendige Expertise und unterstützen Sie gerne bei notwendigen Umstrukturierungen.

Icon zur Internationalen Steuerberatung

Internationale Steuerberatung

Das internationale Steuerrecht hat in den letzten Jahren durch die fortschreitende Globalisierung für international agierende Unternehmen und natürliche Personen weiter an Komplexität gewonnen.

Nicht nur die Vorschriften des innerstaatlichen Rechts sind zu beachten, sondern darüber hinaus auch die Normen und Vorschriften des zwischenstaatlichen (Doppelbesteuerungsabkommen) und des supranationalen Rechts (Europäische Rechtsprechung). Und das immer auch im Hinblick auf die Vermeidung oder Reduzierung einer doppelten Steuerbelastung für die beteiligten Personen.

Einer gut durchdachten und im Vorfeld strategischen Steuerplanung kommt dabei die entscheidende Rolle zu, insbesondere im Hinblick auf:

  • die Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht durch einen Wohnsitz oder
    gewöhnlichen Aufenthalt,
  • die Problematik der Wegzugsbesteuerung,
  • Mitarbeiterentsendungen,
  • Die Begründung einer Betriebstätte oder einer Tochtergesellschaft.

Gerne kommunizieren wir mit Ihnen auch in englischer Sprache.

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Insolvenz­steuerrecht

Insolvenzrecht und Steuerrecht bedingen sich wechselseitig. Das Verhältnis der Insolvenzordnung zum Steuerrecht ist dabei Gegenstand einer Vielzahl von kontroversen aktuellen Entscheidungen des BGH und des BFH, da systematische Regelungen zum Insolvenzsteuerrecht bislang weder in der Insolvenzordnung noch im Steuerrecht existieren.

Wir unterstützen vor allem Insolvenzverwalter bei Fragestellungen zu ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Sachverhalten sowie im Bereich der handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegung: